26.4.2010 – Der erste Entwurf für ein internationales Handelsabkommen gegen Raubkopien, ACTA, lässt erkennen, wer da im Hintergrund gearbeitet hat: Die Lobby der Softwarepatentierer sowie der Film- und Musikbranche.
ACTA steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“. Es hat seine Vorläufer im Abkommen über „Trade Related Aspects of Interlectual Property Rights“ (TRIPS) der Welthandelsorganisation WTO aus dem Jahr 1994. Dessen Bestimmungen sind elementare Teile von bi- und multinationalen Handelsabkommen. Die Grundlagen schienen allerdings den zwischenzeitlichen technologischen Entwicklungen nicht mehr zu genügen.
Daher begannen auf Druck der USA im Oktober 2007 geheime Verhandlungen unter anderem mit der EU und Japan mit dem Ziel einer neuen Grundlage, eben ACTA. Am 21. April 2010 ist der erste Entwurf dieses Handelsabkommens an die Öffentlichkeit gelangt. Er enthält noch keine Stellungnahmen der Regierungen der EU-Mitgliedsländer.
Schon der Titel „Handeslabkommen gegen Raubkopieren“ ist irreführend. Es ist weder ein Handelabkommen, noch geht es um Raubkopien. Das hat Hugo Roy, französischer Koordinator der Free Software Foundation Europe (FSFE) in einem Blog-Eintrag gut auf den Punkt gebracht.
ACTA schafft erstens keine Regeln für den grenzüberschreitenden Fluss von Waren oder Dienstleistungen. Es kreiert stattdessen einen völlig selbständigen Apparat mit einem leitenden „Oversight Committee“ und einem durchführenden Sekretariat. Beide fungieren nicht mehr im Rahmen der WTO und sind auch von der World Intellectual Property Organization (WIPO) unabhängig. In WTO und WIPO haben Nicht-Regierungsorganisationen, so genannte NGOs, bestimmte Mitsprache- und Anhörungsrechte. Für ACTA sieht der Entwurf nichts dergleichen vor. Es entstünde als eine nicht demokratisch beeinflussbare Institution.
Zweitens geht es bei ACTA um sehr viel mehr als Raubkopien. Der Entwurf definiert als seinen Wirkungskreis ganz allgemein und ohne genaue Definition „intellectual property“, also Urheberrechte. Die umfassen nach seinen Formulierungen auch ganz andere Dinge, nämlich Warenzeichen, industrielles Design und Patente.
Zu deren Schutz will ACTA, so eine Analyse der Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII), rigorose Maßnahmen verankern: Wer seine Rechte verletzt sieht, darf nach dem Entwurf Zivilklagen einreichen und sogleich hohe Strafen und Kompensationen für entgangene Umsätze fordern. ACTA grenzt dabei die Strafforderungen nicht ein. Das Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit der Strafen wird damit jovial ignoriert.
Der Beklagte muss ferner alle Informationen offen legen. Dies verletzt ein weiteres altes Recht, nämlich das der Aussageverweigerung. Danach muss sich niemand selbst belasten, sondern der Kläger hat die Belastungspunkte beizubringen. ACTA ist letztlich eine Umkehrung der Beweispflicht. Der Kläger ist prompt immer im Vorteil, noch eine Verletzung eines alten Rechtsprinzips.
Darüber hinaus droht ACTA all jenen mit Strafen, welche Mittel für die Verletzung der schwammig formulierten Urheberrechte, Patene etc. zur Verfügung stellen. Bedroht sind damit Software-Distributoren oder Internet-Provider. ACTA will explizit den Online-Service-Providern vorschreiben, den Klagen der sich geschädigt Fühlenden unverzüglich nachzukommen. Das würde rigorose Kontrolle allen Internet-Traffics und vorbeugender Zensur Tür und Tor öffnen.
Insbesonders dieser Punkt, so meint Hogo Roy von der FSFE, könnte zu einer Waffe gegen Freie Software werden. Hintergrund: Software ist auch bei größter Aufmerksamkeit niemals dagegen gefeit, ungewollt Rechte anderer zu verletzen. Patent-Trolle haben sich bei proprietär angelegten Firmen diesen Umstand schon mehr als genug zu Nutze gemacht.
Das ist zweifelsfrei ein richtiger Einwand. Aber eins möchte ich an diesem Punkt festhalten: Für mich sind Hacks kein Grundrecht, grenzenlose erst recht nicht. Und Open Source ist kein Freibrief für Code-Piraterie. Nach meinen jahrelangen Beobachtungen hält sich die Community auch mindestens so achtsam wie proprietäte Anbieter an solche Grundregeln.
In einem Punkt aber stimme ich den Bedenken Ryos jedoch zu: Der ACTA-Enwurf zielt explizit gegen Produkte, die „in erster Linie zu dem Zweck entworfen und produziert wurden, um effektive technologische Maßnahmen zu umgehen“. Wieder eine schwammige und interpretierbare Formulierung – mit der sich wunderbar auch Reverse-Engineering bekämpfen lässt. Hätte ACTA vor 30 Jahren Gültigkeit gehabt, wäre das BIOS der IBM-PCs nie nachempfunden worden. Die Arbeitsplatzrechner wären immer noch so teuer wie damals und alles andere als allgegenwärtig.
Unschätzbar viele Innovationen und Preissenkungen in der IT der letzten Jahrezehnte haben wir Reverse-Engineering zu verdanken. Die ACTA-Verfasser hätten keine E-Mails-Systeme keine Groupware und keine Notebooks gehabt, sondern Diktaphone und Sekretärinnen. Ihr Entwurf hätte Ewigkeiten zur Abstimmung gebraucht. Und endlich bedaure ich einmal den ganzen Fortschritt.
Über die Dreistigkeit der ACTA-Entwerfer kann man sich nur wundern. Sie bezeugen nicht nur ein völliges Fehlen von Wissen über technische Entwicklung und Geschichte. Sie ignorieren darüber hinaus grundlegende Gerichtsurteile, die darauf abzielen, die demokratischen Rechte der EU-Bürger zu schützen.
So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH/ECJ) im so genannten Turco-Verfahren geurteilt, die Bürger müssten das Recht haben, alle sie später möglicherweise betreffenden Dokumente schon in der Phase ihrer Entstehung einzusehen: „Offenheit trägt dazu bei, die Demokratie zu stärken… Die Möglichkeit für Bürger, die legislativen Maßnahmen zugrunde liegenden Überlegungen zu erkennen, ist eine Voraussetzung zur effektiven Ausübung ihrer demokratischen Rechte.“ ACTA war ein geheimes Verfahren, dessen Beteiligte unbekannt sind.
ACTA übergeht nicht nur die Rechte der Bürger, es hebelt auch die Bestimmungsrechte ihrer gewählten Regierungen aus. Wenn das Europäische Parlament irgendwann den xten ACTA-Entwurf annimmt, sind die nationalen Regierungen verpflichtet, diese Bestimmungen in eigene Gesetze zu gießen und den jeweiligen Parlamenten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die können sich verweigern.
Haben sie aber einmal zugestimmt, hieße das nach den jetzigen ACTA-Vorgaben: Ab sofort bestimmen nicht die nationalen Regierungen und Parlamente ihre jeweilige Rechtsprechung in Sachen Urheberrechte oder Patente oder Raubkopien. Was darunter fällt, definiert das Oversight Committee von ACTA. Und das unterliegt keinerlei demokratischer Kontrolle. Es ist kaum zu fassen, dass sich heutzutage jemand traut, solche Ansinnen auch nur zu unterbreiten.